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   LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10   

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LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10 (https://dejure.org/2010,18303)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17.12.2010 - 13 S 129/10 (https://dejure.org/2010,18303)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 17. Dezember 2010 - 13 S 129/10 (https://dejure.org/2010,18303)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05

    Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10
    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem - wie hier - eigenen Versicherer (vgl. zur Kaskoversicherung: BGH, Urt. vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 = VersR 2005, 558; Kammerurteil vom 27.11.2009 - 13 S 194/09; zur Unfallversicherung: BGH, Urt. vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 = VersR 2006, 521; zur Sachversicherung bei Brandschäden: LG Münster, VersR 2003, 98 f.).

    Daran fehlt es, wenn der Geschädigte Kosten aufwendet, um von seinem privaten Versicherer Leistungen zu erhalten, die den von dem Schädiger zu erbringenden Ersatzleistungen weder ganz noch teilweise entsprechen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2006 aaO m.w.N.).

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10
    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem - wie hier - eigenen Versicherer (vgl. zur Kaskoversicherung: BGH, Urt. vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 = VersR 2005, 558; Kammerurteil vom 27.11.2009 - 13 S 194/09; zur Unfallversicherung: BGH, Urt. vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 = VersR 2006, 521; zur Sachversicherung bei Brandschäden: LG Münster, VersR 2003, 98 f.).

    Auch die dadurch anfallenden Rechtsverfolgungskosten können ersatzfähig sein, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles erforderlich war (BGH, Urteil vom 18. Januar 2005 aaO).

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10
    Ein solcher Fall kann gegeben sein, wenn der Geschädigte etwa aus Mangel an geschäftlicher Gewandtheit oder sonstigen Gründen wie Krankheit oder Abwesenheit nicht in der Lage ist, den Schaden bei seinem Versicherer selbst anzumelden (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1994, VersR 1995, 183, 184).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10
    Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, Rdn. 15 m.w.N., JURIS).
  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57

    Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10
    Denn das Risiko, zur Durchsetzung seiner begründeten Ersatzansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen und hierzu hinsichtlich der Gerichtsgebühren in Vorlage treten zu müssen, wenn kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, gehört zu dem allgemeinen Prozessrisiko, das - ebenso wie die Gefahr, aufgrund eines Verkehrsunfalls in ein Strafverfahren verwickelt zu werden - jeden Bürger treffen kann und daher außerhalb des haftungsrechtlichen Schutzzwecks liegt (vgl. BGHZ 27, 137, 141).
  • LG Münster, 23.05.2002 - 12 O 94/02

    Umfang der Zahlung der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung bei einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10
    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem - wie hier - eigenen Versicherer (vgl. zur Kaskoversicherung: BGH, Urt. vom 18. Januar 2005 - VI ZR 73/04 = VersR 2005, 558; Kammerurteil vom 27.11.2009 - 13 S 194/09; zur Unfallversicherung: BGH, Urt. vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05 = VersR 2006, 521; zur Sachversicherung bei Brandschäden: LG Münster, VersR 2003, 98 f.).
  • LG Berlin, 17.04.2000 - 58 S 428/99

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Kostennachweis durch

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10
    Mithin sind die Leistungen der Rechtsschutzversicherung auf solche Kosten gerichtet, die gerade nicht der Ersatzleistung des Schädigers entsprechen (so auch LG Erfurt ZfS 2010, 345 mit zust. Anmerkung Hansens; LG Berlin ZfS 2001, 85; LG Nürnberg-Fürth aaO; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Aufl., § 249 Rdn. 57, je m.w.N. zum Streitstand).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.09.2010 - 8 O 1617/10

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit der Anwaltskosten für die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 17.12.2010 - 13 S 129/10
    Im Streitfall bedarf dies - auch wenn bereits die Entstehung eines Gebührenanspruch aus unterschiedlichen Gesichtspunkten zweifelhaft sein kann (vgl. hierzu die ausführliche Darstellung bei LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 9.9.2010 - 8 O 1617/10; JURIS Rdn. 32 f. m.w.N. zum Streitstand) - keiner Entscheidung, weil die anwaltliche Tätigkeit aus der Sicht des Geschädigten jedenfalls nicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich war.
  • OLG Jena, 25.09.2013 - 7 U 180/13

    Keine Verzinsung von Gerichtskostenvorschüssen vor Kostenfestsetzung!

    Bei der Anwendung und Auslegung von schadensersatzrechtlichen Anspruchsgrundlagen ist aber deren Schutzzweck zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 27, 137 ff.; LG Saarbrücken, AGS 2011, 150 f., Tz. 9).
  • AG Saarlouis, 21.12.2011 - 26 C 2093/10
    Neben den Entscheidungen, die der Kläger zur Begründung seiner Auffassung zitiert und die eine solche Erstattungspflicht bejahen, steht die Rechtsprechung anderer Gerichte, die eine solche Erstattungspflicht bereits dem Grunde nach ablehnen (vgl. z. B. Landgericht Saarbrücken 13 S 129/10; Landgericht Erfurt Zeitschrift für Schadensrecht 2010, 345; Landgericht Berlin Zeitschrift für Schadensrecht 2001, 85; Landgericht Nürnberg-Fürth, 8 O 1617/10; vgl. zum Ganzen auch Palandt § 249 BGB Rn. 57, 71. Aufl.).
  • AG Köln, 04.08.2011 - 271 C 59/11

    Schadensersatz wegen Standgeldkosten und Nutzungsausfall im Zusammenhang mit

    Die Rechtsschutzversicherung soll hingegen das Risiko abdecken, dass unbegründete Forderungen eingeklagt werden (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 17.12.2010, 13 S 129/10).
  • AG Düsseldorf, 31.03.2014 - 44 C 6886/13
    Denn die Rechtsschutzversicherung dient der Versicherung des Kostenrisikos, welches der Geschädigte für die Geltendmachung von unberechtigten Forderungen, also hinsichtlich seines eigenen Verlustrisikos im Gerichtsprozess trägt (vgl. LG Saarbrücken vom 17.12.2010 13 S 129/10 BeckRS 2011, 08214),.
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